Asbesthaltiger Kitt - Glas Seibel, Glaserei in Düsseldorf

Asbesthaltiger Fensterkitt

Sollte Ihre Verglasung vor 1993 mit Fensterkitt verbaut worden sein, besteht die Gefahr, dass dieser asbesthaltig ist. Der Gesetzgeber verlangt, dass für den Austausch einer solchen Verglasung ein besonderer Sachkundenachweis notwendig ist. Zudem sind diverse Vorgaben zu erfüllen. 

Für Arbeiten mit Asbest wird in Deutschland dazu generell ein sachkundiger Verantwortlicher mit einer Zertifizierung Anlage 4C aus der TRGS 519 („kleiner Asbestschein“) verlangt. Ohne Vorliegen eines „kleinen Asbestscheins“ (gem. TRGS 519, Anlage 4C) darf nun mehr weder eine Glaserei noch eine andere Firma noch eine Privatperson Arbeiten im Zusammenhang mit altem, ungeprüften Fensterkitt ausführen.

Unser Betrieb ist gemäß TRGS 519, Anlage 4C zertifiziert.

 

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